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Arbeitsteilung trennt das System in Teile. Dieser macht dies, jener das. Jeder dieser Teile hat eine Funktion im System zu erfüllen. Diese Funktion ergibt sich aus der Arbeitsteilung. Wie nun diese Teile bezeichnen?

Das Online-Verwaltungslexikon zählt auf:
"Akteure" für eine Aufteilung von Aufgaben können sein einzelne Menschen, Teile einer Organisation/Institution (Sachgebiete, Referate, Abteilungen), Institutionen (Behörden, Unternehmungen) im Verbund einer Gesamtorganisation (Verwaltung, Konzern), in volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Perspektive auch Firmen, Verbände (einschließlich NGOs), Unternehmen (auch gemeinnützige; volkswirtschaftliche Arbeitsteilung), Länder / Volkswirtschaften (internationale Arbeitsteilung), aus der Perspektive einer Behörde / einer Firma auch externe Akteure im Rahmen von Outsourcing.

Es scheint, es gibt keinen etablierten einheiltichen Begriff. Folgend werden die durch die Arbeitsteilung funktionell abgrenzbaren Teile funktioneller Teil genannt.




März 2009